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Wie entwickeln sich die Steuererleichterungen bei Photovoltaikanlagen?

Wie entwickeln sich die Steuererleichterungen bei Photovoltaikanlagen?

Steuernews TV März 2024

Wann sind Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung elektrischer Energie aus PV-Anlagen steuerfrei? Wie hoch ist die Umsatzsteuer für Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren sowie Installationen von PV-Modulen ab 2024? Erfahren Sie jetzt mehr dazu in Steuernews-TV.

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Wie entwickeln sich die Steuererleichterungen bei Photovoltaikanlagen?

Einkünfte aus der Einspeisung von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen in das Netz stellen grundsätzlich – abgesehen insbesondere von Liebhaberei – Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar und unterliegen der Einkommensteuer.

In einer eigenen gesetzlichen Regelung im Einkommensteuergesetz wurden aber ab der Veranlagung 2022 Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen steuerfrei gestellt, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet.

  • Ab der Veranlagung 2023 ist bei der Anlage zu beachten, dass die Grenze von 35 kWp und deren Anschlussleistung die Grenze von 25 kWp nicht überschritten wird.
  • Die Umsatzsteuer für die Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren sowie Installationen von Photovoltaikmodulen beträgt ab 2024 (bis 2026) 0 %.
  • Dabei sind aber einige Voraussetzungen zu beachten, wie zum Beispiel, dass die Lieferung an den Betreiber erfolgt, die Engpassleistung der Photovoltaikanlage nicht mehr als 35 kWp beträgt und dass die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäuden (z. B. Gebäude für Wohnzwecke) betrieben wird. Für Übergangsfälle gelten im Zusammenhang mit Förderungen zusätzliche Bestimmungen.

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